Auszug aus "Vorschläge des Hortus-Netzwerks zur Förderung der Artenvielfalt in privaten Gärten und auf öffentliche Flächen,
von Katharina Kagermeier". Ganzer Artikel unter: https://hortus-netzwerk.de/5497-2
Vorwort
„Vielfalt, Schönheit und Nutzen” ist das Motto des Hortus-Netzwerks, wenn es um die Gestaltung von Privatgärten, aber auch öffentlichen Räumen geht. Das Hortus-Netzwerk ist ein lockerer Zusammenschluss von Gleichgesinnten, kein Verein, welche sich u. a. im Internet (deutsche Facebook-Gruppe mit über 6.000 Mitgliedern, ein Forum, eine französische Hortus-Gruppe) aber auch in regionalen Gruppen oder bei Netzwerktreffen austauschen. Die gegenseitige Unterstützung, der Ideenaustausch und Wissenstransfer spielen dabei eine wesentliche Rolle.
Inzwischen gibt es über 200 eingetragene Horti, die sich in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Frankreich und den USA befinden. Davon sind über 40 in Bayern. Gemeinsame Leitidee ist das Gärtnern nach dem 3-Zonen-Prinzip von Markus Gastl. Ein Hortus gliedert sich in Pufferzone (Hecke aus heimischen Sträuchern), Hotspotzone (heimische Wildpflanzen auf magerem Boden für eine möglichst große Vielfalt) und Ertragszone (Gemüse- und Kräutergarten, Obstbäume und Beerensträucher). Ziel ist es, im Garten einen geschlossenen Nährstoffkreisellauf zu schaffen und damit Ressourcen zu schonen. Auf den Einsatz von Bioziden, Herbiziden, sonstiger Chemie oder Düngemittel wird verzichtet. Die einzelnen Bereiche werden durch Naturmodule wie Totholzhaufen, Käferkeller, Steinpyramiden, Eidechsenburg, Sandarium usw. verbunden. Dadurch bietet ein Hortus verschiedensten Tieren einen Lebensraum. Diese Vielfalt sorgt auch dafür, dass sich im Garten ein natürliches Gleichgewicht von Schädlingen und Nützlingen einstellt.
Die drei Zonen bilden ein Grundgerüst, die Umsetzung ist aber sehr individuell. Alle Hortusianer haben jedoch das gemeinsame Ziel, das ökologische Verständnis und die Achtung des Lebens zu fördern. Sie teilen deswegen ihr Wissen auch bei Führungen und Vorträgen. Im Garten werden vorwiegend heimische Pflanzen verwendet, da unsere heimischen Tiere daran angepasst sind. Nach dem Motto „Machen ist wie Wollen, nur krasser!” werden Balkongärten, Dachgärten, Reihenhausgärten, Kleingärten, Schulgärten, Stadtgärten oder Gärten im ländlichen Raum als Hortus gestaltet. Von der kompletten Neuanlage bis zur schrittweisen Veränderung ist alles möglich. Daneben werden noch Lebensinseln geschaffen und betreut. Eine Lebensinsel ist ein Stück öffentliches oder gewerblich genutztes Land, das, ergänzt um Naturmodule, zahlreichen einheimischen Pflanzen und Tieren einen Lebensraum bietet. Im Hortus-Netzwerk engagieren sich Menschen unterschiedlichen Alters, unterschiedlicher regionaler, sozialer und beruflicher Prägung. Entsprechend vielfältig waren auch die Vorschläge zur Ergänzung und Umsetzung des Volksbegehrens Artenvielfalt. Innerhalb von zwei Tagen gingen über 250 Kommentare auf Facebook und im Forum ein.
Eine Auswahl der Ideen wurde hier zusammengefasst.
Privatgärten

Gestaltungs- und Begrünungspflicht
- Vorgärten: keine Versiegelung, keine Schottergärten oder Mulchflächen mit Unkrautvlies, Vorgärten müssen bepflanzt werden
- 10% der gesamten Gartenfläche (inklusive Vorgarten) soll mit heimischen Pflanzen bepflanzt werden, ansonsten sind Gebühren zu entrichten
- Obergrenze (in x % der gesamten unbebauten Fläche) für Kiesflächen/versiegelte Flächen
Förderung naturnaher Gartengestaltung durch staatliche Anreize
- eine Art KULAP (=Kulturlandschaftsprogramm) für Gärten, wenn alte (Obst-) Bäume erhalten werden, dauerhafte Magerflächen angelegt werden, echte Natursteinmauern gebaut werden, Sandarien, Totholzhecken oder Vogelschutzhecken angelegt werden, Naturteiche, Wiesen gepflegt werden
- ermäßigte Grundsteuer auf Grundstücksflächenanteile (ab 50 m2) mit Naturmodulen (Hecke aus heimischen Wildsträuchern, Blumenrasen/Blumenwiesen mit regionaltypischem Wildblumensaatgut, extensiven Magerflächen mit 90% heimischen Pflanzen, Totholz, Lesesteinhaufen, Streuobstwiesen, Sandarien, Natursteinmauern, Totholzhecken)
- Förderung der Regenwassernutzung (Naturteich, Zisterne, Feuchtzone zur Versickerung) im eigenen Garten durch finanzielle Anreize (günstige Kredite) o Förderung der Anlage von Streuobstwiesen, Hecken mit heimischen Gehölzen durch staatliche Zuschüsse oder Förderprogramme
Tier- und Pflanzenschutz
- kein Einsatz von Mährobotern nach Einbruch der Dunkelheit zum Schutz nachtaktiver Tiere (z. B. Igel)
- Verbot von bestimmten Pestiziden und Insektiziden mit entsprechender Kontrolle
Neubauten (privat, gewerblich, öffentlich)

- Verpflichtung, Flachdächer auf Neubauten ab einer Fläche von 20 qm zu begrünen
- Verbot, Dachwasser in die Kanalisation zu leiten
- verbindliche Nachkontrollen, ob die gesetzlich vorgeschriebene Ausgleichsfläche geschaffen wurde
- Verpflichtung zum Ausgleich überbauter/versiegelter Fläche auf dem eigenen Grundstück durch Bepflanzung mit regionaltypischen, heimischen Wildpflanzen (Gartenbereich, Dachbegrünung, Fassadenbegrünung, Verkehrsflächen als Schotterrasen, etc.)
- gesetzliche Regelung zur Fassaden-/Dachbegrünung (minimal x % der Grundstücksfläche) in den Großstädten (vergleichbar mit Maximalanteil der versiegelten Fläche)
- bei gewerblichen und öffentlichen Parkplätzen dürfen nur 50% der Fläche komplett versiegelt werden
- Leuchtmittel sollen mit warmweißen LED ausgestattet werden. Reduzierung der nächtlichen Lichtverschmutzung
- bei der Ausschreibung von Neubaugebieten und öffentlichen Bauten muss bei der Gestaltung der Grünanlagen ein wesentlicher Aspekt auf Nachhaltigkeit liegen (Regenwassernutzung, Dauerbepflanzung statt saisonale wechselnde Beet-Bepflanzungen, Raum für Insekten und Vögel)
- naturnahe Gestaltung von Spielplätzen, Kindergärten, Schulhöfen
Öffentliche Flächen

Öffentlicher Auftrag: Städte, Gemeinden und Kommunen sollen durch praktisches Handeln zeigen, dass sie sich der Verantwortung für die ihr unterstellten Flächen und deren nachhaltige Pflege bewusst sind und schrittweise ihre Flächen umwandeln. Ziel soll der Erhalt und Schutz der Artenvielfalt sein.
Dazu zählen insbesondere Maßnahmen in den folgenden Bereichen:
Mitarbeiterschulungen
- staatliches Förderprogramm zur flächendeckenden Implementierung von Fortbildungen “Naturnahes öffentliches Grün” in kommunalen Bauhöfen/Grünflächenämtern à la Reinhard Witts “Bauhoftraining”
- regelmäßige Schulung aller Bauhofmitarbeiter, die die ökologischen Zusammenhänge und den öffentlichen Auftrag thematisiert
- Schulung der Bauhofmitarbeiter in Sachen Schnittarbeiten (siehe unten unter „Fällung/Rückschnitt“)
Fällung/Rückschnitt
- gesetzliches Verbot der Abholzung von Streuobstwiesen
- Genehmigungsverfahren implementieren für das Abholzen alter heimischer Bäume ab einem gewissen Alter/Größe. Alte, abgestorbene Bäume stehen/liegen lassen in öffentlichen Arealen soweit kein Sicherheitsaspekt dagegen spricht
- Baumfäll-Ordnungen sollen nicht mehr der Gemeinde unterliegen, sondern müssen landesweit gültig sein im Sinne des Erhalts des jeweiligen Baumbestands. Landesweit einheitliche, ökologische Zielsetzung (Mindeststandards definieren!)
- Verbot der Komplettrodung von Sträuchern und Hecken an Uferabschnitten und an den Straßen
- Schnitt von Hecken (auf Stock) max. 50 m am Stück.
- Das Gesetz zur zeitlichen Begrenzung von Schnittmaßnahmen (z. B. vor dem 15. März) muss geändert werden im Sinne einer biologischen Logik (Weidenschnitt z. B. erst nach der Blüte). Entsprechende Schulungen für Bauhofmitarbeiter (s. o.)
Neupflanzungen und Neuanlage
- „jeder Gemeinde ihr Biotop“ (Sielmann-Weiher nach Dr. Berthold) https://www.sielmannstiftung.de/fileadmin/user_upload/Broschuere_Biotopverbund_Heinz_Sielmann_Stiftung_w eb.pdf
- Ausgleichsflächen müssen mit heimischen Pflanzen bepflanzt werden. Die Pflegemaßnahmen müssen zum Ziel haben, die Biodiversität zu fördern. Pflegemaßnahmen sind über mindestens 15 Jahre zu leisten.
- Öffentliche Grünanlagen sollen verpflichtend insekten- und vogelfreundlich bepflanzt werden und zu einem gewissen Prozentsatz Naturmodule enthalten.
- Begrenzung der Rasenflächen im öffentlichen Grün
- Verpflichtung der Neupflanzung von heimischen Bäumen nach dem Fällen alter Individuen im Stadtgebiet. Verpflichtung der Montage einer gewissen Anzahl an Nisthilfen für Fledermäuse und höhlenbrütende Vögel
- Bei der Planung von öffentlichen Grünanlagen soll Nachhaltigkeit im Sinne der Biodiversität fester Bestandteil von Ausschreibungen sein.
- Die naturnahe Gestaltung von öffentlichen Flächen soll Vorbildcharakter haben. Eine Breitenwirkung wird durch entsprechende erklärende Maßnahmen (Öffentlichkeitsarbeit, Beschilderungen, Führungen, Workshops) flankiert.
Bestandspflege
- Bei externer Vergabe der Pflege sollte der Zuschlag nicht rein nach wirtschaftlichen Gründen erfolgen, sondern das ökologische Konzept muss wichtiger Bestandteil der Vergabekriterien sein. Das „ökologisches Konzept“ muss dabei mittels Mindeststandards definiert werden.
- Kein Mulchen mehr auf öffentlichen Flächen. Pflege und Erhalt von mageren Standorten sollte zur Leitidee werden.
- Förderung der Anschaffung und Nutzung von biodiversitätsfördernder Pflegetechnik (z. B. Balkenmäher ohne Aufbereiter statt Kreisel- und Mulch-Mäher)
- Verbot von Laubsaugern
- erlauben, dass Baumscheiben von Anwohnern gepflegt werden
- Umstellung auf insektenfreundliche Beleuchtung mit dem geringstmöglichen Blauanteil und Verzicht auf übertriebene Ausleuchtung und Helligkeit. Auch die Forschung dazu bringen, bessere Lampen zu entwickeln, die das berücksichtigt (siehe auch unten unter „Forschung/Weiterentwicklung“)
- kein Pestizideinsatz auf städtischem Grund und in Gemeinden; begründete Ausnahmen möglich
- Öffentliche Grünanlagen sollen schrittweise insekten- und vogelfreundlich umgestaltet werden. Dies geht mit einer Reduzierung von Rasenflächen und der Schaffung von Naturmodulen im öffentlichen Grün einher.
- Reduzierung der saisonalen Beete und Förderung von dauerhaften Bepflanzungen mit heimischen Pflanzen (Beispiel Gemeinde Haar)
- Öffentliche Freiflächen reglementieren. Pflegeleichte Flächen sollten durch nützliche Flächen komplettiert werden. Befestigte Parkplätze sollen am besten geschottert oder mit Rasengitter und mit nützlichen Randstreifen ergänzt werden.
- Öffentliche Flächen wie Parks etc. klar in Erholungszone Mensch/Natur gliedern und kennzeichnen. Dabei eine Mindestfläche für Naturmodule/Hotspot/Puffer definieren.
Strassenbegleitgrün

- Abtransport der Mahd nach dem Schnitt von Straßenrändern. Dazu Aufstockung des Personals zur Durchführung der getrennten Pflegeschritte (Mähen und Abtransport statt einmal Mulchen)
- Schulung der Mitarbeiter
- Bei der externen Vergabe von Pflegeaufgaben muss der ökologische Aspekt ein wesentlicher von Ausschreibungen sein. Eine Missachtung von Auflagen muss sanktioniert werden.
- nachhaltige, mehrjährige Begrünung von Verkehrsinseln und Straßenrändern mit heimischen Blühpflanzen, Sträuchern und Bäumen
- Förderung von Biotopen am Straßenrand durch sinnvolles Mähmanagement. Nur in Zonen, die für die Verkehrssicherheit zwingend notwendig sind, soll in kurzen Abständen gemäht werden.
- Nutzung der Straßen und Wegränder zur Vernetzung von Biotopflächen der Gemeinde unter Berücksichtigung von regionalen Besonderheiten
- Staffelmahd von Straßenabschnitten
- Unterscheidung von intensiv gepflegten und extensiv gepflegten Bereichen • Erarbeitung von Handlungsempfehlungen zur ökologisch orientierten Pflege von Gras- und Gehölzflächen an Straßen (Beispiel Blühendes Passauer Land) https://www.landkreis-passau.de/media/1340/informationsblattgruenpflege.pdf
Bildung

- Öffentliche Förderung von Kindergärten und allen Schularten, einen Naturgarten anzulegen und zu pflegen (inklusive verschiedener Naturmodule, z. B. Teich, Totholz, Sandarium, Magerwiese, etc.). Dabei stehen als pädagogischer Auftrag folgende Punkte im Vordergrund:
- der Tier- und Pflanzenvielfalt einen Raum geben, so zum Erhalt beitragen
- Zusammenhänge der Biodiversität unserer Heimat praktisch veranschaulichen, indem die Kinder den Garten mit der Unterstützung geschulter Lehrer(innen) /Erzieher(innen) selbst pflegen und anlegen
- das Erlernen von Respekt vor der Würde von Lebewesen und Pflanzen
- das Erleben von Erfolgen durch gemeinsame Arbeit und Stärkung von positiven Beziehungen (jeder ist wichtig)
- das Bestimmen von heimischen Tieren und Pflanzen in natura (und nicht vor dem Buch im Klassenzimmer)
- die Natur als Kreislauf bewusst wahrnehmen; Drei-Zonen-Modell nach Markus Gastl (Hotspotzone, Pufferzone, Ertragszone) als Beispiel für nachhaltiges Gärtnern (geschlossener Nährstoffkreisellauf, Verzicht auf Düngemittel, Pestizide &
- Chemikalien, Verwendung heimischer Pflanzen, Schaffung von Lebensraum für heimische Tiere)
- Schulen sollten ein eigenes Budget für den Themenbereich „Schulgarten“ erhalten. Die Betreuung des Schulgartens soll mit 2 Budgetstunden gefördert werden.
- Verstärkte Implementierung der Thematik „Erhalt der Artenvielfalt“ in die Lehrpläne aller Schularten mit verpflichtendem Praxisteil und verpflichtenden Exkursionen
- jährlicher Schülerwettbewerb, der Projekte zum Erhalt der Artenvielfalt (Schulgarten, Naturgarten, regionale Projekte in Kooperation mit außerschulischen Partnern, Forschungsarbeiten) honoriert
- Unterstützung der Bildungseinrichtungen durch Informationsmaterial, Best-PracticeBeispiele, Möglichkeiten der Vernetzung und des Austausches
- Einbindung der Volkshochschulen, um einer breiten Öffentlichkeit die Thematik praxisorientiert näher zu bringen
Forschung & Entwicklung

- staatlich geförderte Weiterbildungsmaßnahmen für alle Gartenbauvereine
- Privatleute dürfen Saatgut “besitzen”, vermehren und tauschen
- Möglichkeit der kostenlosen Abholung von Totholz auf Wertstoffhöfen zur Einbringung in den Garten
- Landesgartenschauen: Vermittlung von Ökologie statt Vermittlung nichtheimischer Pflanzen
- Überarbeitung der Gärtnerausbildungen in Richtung Artenschutz und Biodiversität
- Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau sollte einen Forschungs- und Entwicklungsschwerpunkt auf den Erhalt der Biodiversität legen
- gezielte Förderung von regionalen Naturgartenvereinen, in denen ressourcenschonend Projekte miteinander ausgearbeitet werden können (Samentausch, Pflanzen heranziehen, Pflanzentausch, Nisthilfen-Herstellung, Materialbeschaffung)
- Umstellung auf insektenfreundliche Beleuchtung mit dem geringsten Blauanteil. Auch die Forschung dazu bringen, bessere Lampen zu entwickeln, die das berücksichtigt / Forschungsauftrag vergeben (siehe auch oben unter „Öffentliche Flächen/Bestandspflege“)
- „Unser Dorf hat Zukunft – Unser Dorf soll schöner werden”: die Förderung und der Erhalt der Artenvielfalt soll ein wesentlicher Aspekt der Bewertungskriterien sein
Regelmäßige Online-Veröffentlichung durch eine zentrale staatliche Stelle:
- Würdigung von Best-Practice- Beispielen
- Dokumentation von Maßnahmen zum Artenschutz
- Gestaltungsratgeber mit konkreten Vorschlägen oder Pflanzlisten für Privatgärten, Unternehmen, Gemeinden
- regionale Experten, Vereine, Netzwerke als Anspre
Katharina Kagermeier: hortus.graniti.vivi@gmail.com
Internetseite des Hortus-Netzwerks: https://hortus-netzwerk.de
Internetseite Lebensinseln-Initiative: https://www.lebensinseln.org
Internetseite von Markus Gastl: http://hortus-insectorum.de
Facebook-Gruppe: https://www.facebook.com/groups/284132541750728
PDF-Download: Vorschläge-des-Hortus-Netzwerks-zur-Veröffentlichung
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